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Freitag, 4. November 2011

Signaturpflicht abgeschafft: Elektronische Rechnungen jetzt auch ohne digitale Signatur gültig

Per E-Mail versandte oder im Internet zum Download bereitgestellte elektronische Rechnungen werden vom Finanzamt künftig auch dann akzeptiert, wenn sie nicht digital signiert sind. Das geht aus dem jetzt beschlossenen Steuervereinfachungsgesetz hervor. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2011 in Kraft.

Immer mehr Unternehmen versenden Rechnungen als Dateianhang in E-Mails oder stellen sie in Form von PDF-Dokumenten im Internet zum Download bereit. Doch so sinnvoll, ressourcenschonend und kostengünstig die elektronische Rechnungsstellung ist, der Vorsteuerabzug durch Unternehmen war bislang offiziell nur dann zulässig, wenn das Rechnungsdokument eine "qualifizierte elektronische Signatur" enthielt.

Durch den Beschluss des Bundesrates wurde das Steuervereinfachungsgesetz 2011 am 23. September 2011 endgültig beschlossen. Damit ist der Zwang zur elektronischen Signatur endgültig abgeschafft.