Per E-Mail versandte oder im Internet zum Download bereitgestellte elektronische Rechnungen werden vom Finanzamt künftig auch dann akzeptiert, wenn sie nicht digital signiert sind. Das geht aus dem jetzt beschlossenen Steuervereinfachungsgesetz hervor. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2011 in Kraft.
Immer mehr Unternehmen versenden Rechnungen als Dateianhang in E-Mails oder stellen sie in Form von PDF-Dokumenten im Internet zum Download bereit. Doch so sinnvoll, ressourcenschonend und kostengünstig die elektronische Rechnungsstellung ist, der Vorsteuerabzug durch Unternehmen war bislang offiziell nur dann zulässig, wenn das Rechnungsdokument eine "qualifizierte elektronische Signatur" enthielt.
Durch den Beschluss des Bundesrates wurde das Steuervereinfachungsgesetz 2011 am 23. September 2011 endgültig beschlossen. Damit ist der Zwang zur elektronischen Signatur endgültig abgeschafft.
bizzcenter e.K. ist das Business Center mit Sitz in Konstanz. Sie erhalten im bizzcenter e.K. voll ausgestattete Büros und Service-Lösungen, die es erlauben sofort unternehmerisch zu starten. Insbesondere für Zweigstellen und Neugründungen für Schweizer Firmen gibt es clevere Lösungen bei uns. Besonders am Herzen liegen uns Unternehmen, die mit ihren Dienstleistungen und Produkten einen positiven Nutzen für die Gesellschaft generieren.
Freitag, 4. November 2011
Signaturpflicht abgeschafft: Elektronische Rechnungen jetzt auch ohne digitale Signatur gültig
Labels:
elektronische Rechnung,
PDF,
Signaturpflicht
Standort:
Konstanz, Deutschland
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen